Beschlussvorlage - BV-04-2023-005
Grunddaten
- Betreff:
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Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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05.10.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Bütow zusätzliche finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 21,00 € pro Person auf 30,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 55,00 € (65,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
