Beschlussvorlage - BV-04-2023-005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bütow beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände der Gemeinde Bütow als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 30,00 € zusätzlich zur gesetzlichen Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Bütow zusätzliche finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 21,00 € pro Person auf 30,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 55,00 € (65,00 € der/die Wahlvorsteher/in). 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

                         

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

Loading...