Beschlussvorlage - BV-30-2023-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Südmüritz
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Entscheidung
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27.09.2023
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Südmüritz
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Vorberatung
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14.09.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Südmüritz zusätzliche finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 25,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 50,00 € (60,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
