Beschlussvorlage - BV-25-2023-042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit den
dazugehörigen Anlagen.

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Sachverhalt

Aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen im Bereich der Investitionsmaßnahmen ist es erforderlich einen Nachtrag für den Haushalt 2023 der Stadt Röbel/Müritz auszuarbeiten und beschließen zu lassen. Im Zuge dessen wird der aktuellen Entwicklung im laufenden Bereich ebenfalls Rechnung getragen, um nicht geplante Erträge bzw. Aufwendungen im Haushalt 2023 entsprechend zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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