Beschlussvorlage - BV-25-2023-032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 und nimmt eine weitere Form der Anbringung der Schrift für die Urnenbaumgrabstätten auf.

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Sachverhalt

Bisher ist im § 21 Absatz 3 die Vorgabe enthalten, dass die Schriftart an sich freiwählbar ist, jedoch in vertieft gehauen Form anzubringen ist.

Die Nachfrage der Nutzungsberechtigten zu auf der Grabplatte aufgesetzten Bronzeschriften ist hoch. Die Bronzeschrift sollte eine Stärke von max. 8 mm aufweisen. Diese Art der Beschriftung sei auf Dauer weniger anfällig für Verunreinigungen. Die vertieft gehauene Schrift ist bei Erstellung der Grabanlage gewählt worden, da befürchtet wurde, dass aufgesetzte Schrift die Pflege der Grabanlage erschweren könnte.

Jedoch hat sich im Verlauf des Aufbaus und der Instandhaltung der Urnenbaumanlage gezeigt, dass auch aufgesetzte Schriften händelbar sind trotz Pflegearbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

  x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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