Beschlussvorlage - BV-06-2023-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gotthun beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände der Gemeinde Gotthun als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 25,00 € zusätzlich zur gesetzlichen Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Gotthun zusätzlich finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person auf 25,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 50,00 €. (60,00 € der/die Wahlvorsteher/in). 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

                         

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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