Beschlussvorlage - BV-05-2023-007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Fincken beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände der Gemeinde Fincken als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 30,00 € zusätzlich zur gesetzlichen Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Fincken zusätzlich finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 14,00 € pro Beisitzer, 29,00 € für den stellvertretenden Vorsitz und 34,00 Euro für den Vorsitz wird auf 30,00 € für alle Mitglieder geändert. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 55,00 €. (65,00 € der/die Wahlvorsteher/in). 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

                         

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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