Beschlussvorlage - BV-05-2023-007
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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05.09.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Fincken zusätzlich finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 14,00 € pro Beisitzer, 29,00 € für den stellvertretenden Vorsitz und 34,00 Euro für den Vorsitz wird auf 30,00 € für alle Mitglieder geändert. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für die Tätigkeit pro Tag 55,00 €. (65,00 € der/die Wahlvorsteher/in).
