Beschlussvorlage - BV-05-2023-008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:

 

  1. der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken (Stand 13.04.2023) mit der dazugehörigen Begründung (Stand 13.04.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zukünftig unter der Bezeichnung
    „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg““ geführt.
     
  2. die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ der Gemeinde Fincken gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

    Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
     

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 29.11.2022, BV-05-2022-044, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken die Plangeltungsbereiche der zur Aufstellung beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin“ und „Sondergebiet Solarenergie Brautweg/Kaeselin“ zusammengefasst zu einem Bebauungsplangeltungsbereich, der nachfolgend als vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Solarenergie Kaeselin/Brautweg“ aufgestellt und bearbeitet wird.

 

Ein Antrag auf Zielabweichung für das Bauleitplanverfahren wurde am 23.03.2022 beim Ministerium eingereicht.

 

Mit Bescheid vom 10.07.2023 liegt eine Zustimmung zu der beabsichtigten Bauleitplanung und die Zulassung der Zielabweichung von den raumordnerischen Vorgaben vor.

 

Nunmehr kann das förmliche Bauleitplanverfahren nach der Billigung des vorliegenden Vorentwurfsstandes durch die Gemeindevertretung eingeleitet werden.

Es erfolgen nach ortsüblicher Bekanntmachung eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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