Beschlussvorlage - BV-30-2023-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Südmüritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Gemeinde Südmüritz über die Erhebung eines Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ludorf und Vipperow

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Sachverhalt

Nach dem Gesetz über den Brandschutz und die technische Hilfeleistung durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom 21.Dezember 2015 hat sich die Rechtslage über die Erhebung eines Kostensatzes für Leistungen der Feuerwehren geändert. Die alte Satzung kann nicht mehr in Anwendung gebracht werden. Die neue Satzung wurde auf der Grundlage des neuen Brandschutzgesetzes erarbeitet.

Die Kostensätze für den Einsatz von Personal und Fahrzeuge wurde auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten der letzten 3 Jahre (2020 – 2022) kalkuliert.

Im Laufe des vergangenen Jahres sind 2 neue Fahrzeuge hinzukamen, die noch keine realistischen Kosten darstellen. Gleichzeitig wurden 2 alte Fahrzeuge verkauft, die zwar in der Kalkulation noch Beachtung finden, aber jetzt nicht mehr für den Einsatz abgerechnet werden können. Die Kalkulation der Kosten für die 2 neuen Fahrzeuge ist folglich unrealistisch und muss spätestens 2024 überarbeitet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

12601 43229000    

12602 43229000

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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