Beschlussvorlage - BV-02-2023-013
Grunddaten
- Betreff:
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Billigung des Vorentwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Bollewick" der Gemeinde Bollewick und der Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bollewick
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Entscheidung
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13.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
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der beiliegende Planungsstand Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bollewick“ der Gemeinde Bollewick (Stand Mai 2023) mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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das beiliegende Dokument „Photovoltaikanlage Zielabweichungsverfahren - Antrag und Begründung (Stand 17.05.2023) mit den Ausführungen des Vorhabenträgers zum Zielabweichungsverfahren wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ der Gemeinde Bollewick einen Antrag auf Zielabweichung für die Überplanung von Ackerflächen im Bereich Spitzkuhn mit einer Photovoltaikanlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
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die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ der Gemeinde Bollewick gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen.
Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 16.06.2022, BV-02-2022-009-2, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die im Bereich Spitzkuhn geplante Photovoltaikfreiflächenanlage eingeleitet.
Der Vorhabenträger hat inzwischen durch ein Planungsbüro einen Vorentwurf der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und eine Begründung ausarbeiten lassen.
Weiterhin hat der Vorhabenträger das vorliegenden Dokument „Photovoltaikanlage Zielabweichungsverfahren – Antrag und Begründung“ erarbeitet.
Nach der Billigung dieser Unterlagen durch die Gemeindevertretung sollen diese mit dem Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht werden.
Zur Erläuterung: Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V von 2016) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS von 2011) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden bei der Bauleitplanung auf Gemeindeebene zu berücksichtigen.
Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z. B im 110m Korridor an Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.
Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Geltungsbereich ca. 50 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikfreiflächenanlage im Bereich Spitzkuhn entspricht nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS).
Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden.
Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern als Oberste Landesplanungsbehörde.
Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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224,1 kB
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