Beschlussvorlage - BV-02-2023-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I Nr. 6), in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Bollewick die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebau­ungs­plan Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung.
     
  2. die zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 aufgestellten örtlichen Bauvorschriften werden nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO MV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467) als Satzung beschlossen.
     
  3. die Begründung wird gebilligt.
     
  4. die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ bei der höheren Verwaltungs­behörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 mit Begründung während der Dienst­stunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Im Aufstellungsverfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03 „Wohnhaus Röbeler Straße“ der Gemeinde Bollewick wurden die erforderlichen Verfahrens­schritte durchgeführt.

Ein Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträgerin wurde nach der Beschlussfassung (BV-02-2023-011) unterzeichnet.

 

Das Planverfahren kann nunmehr mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.

Da die Gemeinde Bollewick nicht über einen Flächennutzungsplan verfügt, ist ein Antrag auf Prüfung und Genehmigung der Verfahrensakte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan beim Landkreis MSE einzureichen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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