Beschlussvorlage - BV-30-2023-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz beschließt:

 

  1. das beiliegende Dokument mit Erläuterungen des Vorhabenträgers zum Antrag für ein Zielabweichungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ (Stand 10.02.2023) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. die Verwaltung wird beauftragt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark ehemaliger Agrarflugplatz“ der Gemeinde Südmüritz einen Antrag auf Zielab­weichung für die Überplanung von Acker­flächen mit einer Photo­voltaik­anlage beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzu­reichen.
     

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 19.05.2022, BV-30-2022-013, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Südmüritz das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die südwestlich der Ortslage Vipperow geplante Photovoltaikfreiflächenanlage eingeleitet.

 

Nach der Billigung der Unterlage zum Zielabweichungsverfahren durch die Gemeindevertretung sollen diese mit dem Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit eingereicht werden.

 

 

Zur Erläuterung: Die „Vorgaben“ für die Bauleitplanungen auf dem Gebiet einer Gemeinde sind im gültigen Landesraumentwicklungsprogramm (LEP M-V von 2016) und im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS von 2011) als Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert und durch die Gemeinden bei der Bauleitplanung auf Gemeindeebene zu berücksichtigen.

Danach sind großflächige Photovoltaikanlagen bisher nur auf einer ganz bestimmten Flächenkulisse, z. B im 110m Korridor an Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen, zulässig.

 

Das beabsichtigte Planungsvorhaben zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau­ungsplanes (Geltungsbereich ca. 36 ha) für die Errichtung und Betreibung einer Photo­voltaikfreiflächenanlage entspricht nicht den aktuell geltenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesraum­entwicklungsprogramm (LEP M-V) und dem Regionalen Raum­entwick­lungs­programm Mecklenburgische Seenplatte (RREP MS).

 

Nach dem am 10.06.2021 im Landtag Mecklenburg-Vorpommern beratenen Antrag der Fraktionen der SPD und CDU „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Acker­flächen ermöglichen“ -Drucksache 7/6169- sollen weitere Flächen für eine Nutzung durch Photovoltaikanlagen geprüft und bei Einhaltung von nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) in einem Zielabweichungsverfahren zugelassen werden.

 

Zuständige Behörde für das Zielabweichungsverfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern als Oberste Landes­planungs­behörde.

Das Zielabweichungsverfahren ist von der Gemeinde zu beantragen.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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