Beschlussvorlage - BV-25-2023-028
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenbedarfsermittlung und Stellenbewertung für das Amt Röbel-Müritz 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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06.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgende Beschlüsse:
- Die Dienstleistungen „Stellenbedarfsermittlung und Stellenbewertungen für das Amt Röbel-Müritz“ werden unter Anwendung des geltenden Vergaberechts und wie in der Anlage vorgeschlagen ausgeschrieben.
- Die weiteren Kosten dieser Dienstleistungen, voraussichtlich weitere 50.000,- €, werden in den Haushalt der Stadt, Haushaltsjahr 2024, eingestellt.
3. Die durch den Dienstleister erarbeiteten Erkenntnisse zum IST-Zustand und SOLL-Bedarf des Amtes sowie zur Stellenbewertung (Eingruppierung der Mitarbeiter in die tarifvertragliche Entgeltgruppe) werden grundsätzlich anerkannt und sollen als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen dienen.
Sachverhalt
Zu 1.:
Das Amt Röbel-Müritz hat letztmalig im Zuge der Ämterfusion 2005 den Personalbedarf der Amtsverwaltung ansatzweise ermitteln lassen. Vor dem Hintergrund wachsender Aufgaben, gestiegener Kosten, aktueller politischer und demografischer Entwicklungen und Herausforderungen möchte die Amtsverwaltung weiterhin leistungsfähig, effizient und bürgerfreundlich arbeiten und sich auch zukünftig so aufstellen.
Um dies zu gewährleisten, ist in einem ersten Schritt eine Analyse der gegenwärtigen Aufgaben mit Bezug zum vorhandenen Personal (IST-Zustand) durchzuführen. Darauf aufbauend bietet sich die Ermittlung des Sollbedarfs des Amtes an. Beides zusammen ist die Stellenbedarfsermittlung. In einem zweiten Schritt sollen zur Herstellung von Transparenz und zur Gleichbehandlung der Mitarbeiter die vorhandenen Stellen bewertet und der Frage nachgegangen werden, ob die derzeitige Eingruppierung der Mitarbeiter den anfallenden Arbeiten entspricht (sog. Stellenbewertung). Die Ermittlung des Stellenbedarfs und die Stellenbewertungen sind Dienstleistungen und müssen ausgeschrieben werden. Da die Stellenbewertung teilweise auf die ermittelten Daten des IST-Zustandes zurückgreift, ist die Kombination beider Dienstleistungen in einer Ausschreibung sinnvoll. Weiterer Mehrwert der Dienstleistungen ist die Verwendung der gewonnenen Daten für aktuelle und zukünftige Stellenbeschreibungen.
Zu 2.:
Die Markterkundung hat ergeben, dass die Erbringung dieser Leistungen voraussichtliche Kosten in Höhe von ca. 110.000,- € verursachen wird. In den Haushalt der Stadt 2023 sind bisher lediglich 60.000,- € eingestellt worden. Um die benötigte Kostendeckung zu erzielen, sind daher weitere 50.000,- € in den Haushalt der Stadt 2024 einzustellen. Die Einstellung in das Haushaltsjahr 2024 beruht auf dem Umstand, dass die Stellenbedarfsermittlung und Stellenbewertungen mindestens ein Jahr benötigen werden und mit ihnen voraussichtlich erst im Herbst 2023 begonnen werden kann.
Zu 3:
Aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit, insbesondere mit Blick auf die vorhandenen Mitarbeiter, und die durch die Dienstleistungen entstehenden hohen Kosten sollte sich die Stadtvertretung an die gewonnenen Erkenntnisse (IST-Zustand, Soll-Bedarf und Stellenbewertungen) grundsätzlich gebunden fühlen und sie, soweit machbar, als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen verwenden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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623,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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954,2 kB
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