Beschlussvorlage - BV-25-2023-023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die zum Vorentwurf (Stand Dezember 2022) der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlagen) beschlossen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Sachverhalt

 

Das Planverfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz wurde durch Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz am 27.09.2022 eingeleitet.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs (Stand Dezember 2022) erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Der Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes lagen in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.01.2023 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist in dem als Anlage beigefügten Abwägungsmaterial aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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