Beschlussvorlage - BV-25-2023-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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03.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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06.06.2023
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Beschlussvorschlag
- Die zum Entwurf (Stand Juli 2022) der Satzung über den Bebauungsplan „Turnplatz 2“ der Stadt Röbel/Müritz während der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage zum Abwägungsbeschluss) beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit und die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2022 den Entwurf (Stand Juli 2022) der Satzung über den Bebauungsplan „Turnplatz 2“ der Stadt Röbel/Müritz beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Planentwurf mit dazugehöriger Begründung in der Fassung vom Juli 2022 lag in der Zeit vom 07.11.2022 bis einschließlich 09.12.2022 zu jedermanns Einsicht gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war während der Auslegungsfrist die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich.
Während der Auslegungszeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 13a i.V.m.§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Nachbargemeinden (gem. § 13a i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB) wurden mit Schreiben vom 28.10.2022 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 Baugesetzbuch sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Der Inhalt der eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in dem beiliegendem Abwägungsmaterial (Anlage mit Abwägungsübersicht und Abwägungstabellen) aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft. Sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle be-handelt werden.
Die im Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gegenüber dem Entwurf (Stand Juli 2022) vorgenommenen Änderungen bzw. Anpassungen des Bebauungsplanes berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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