Beschlussvorlage - BV-25-2023-026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgende Beschlüsse:

  1. Es wird die Arbeitsgruppe „erneuerbare Energien/ Nahwärmenetz Stadt Röbel/Müritz“ zur Begleitung des Sanierungsmanagements der Stadt Röbel/ Müritz eingerichtet.
  2. Die Arbeitsgruppe berichtet dem Bauausschuss regelmäßig über den Stand des Sanierungsmanagements und berät ihn hierzu. Sie nimmt an Sitzungen mit dem/den für die Stadt zuständigen Sanierungsmanager/n teil.
  3. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Ihr gehören der Bürgermeister als Leiter der Verwaltung und Vorsitzender, mindestens je ein Mitglied der in die Stadtvertretung gewählten Fraktionen und zwei sachkundigen Einwohnerinnen oder Einwohnern an. Die Fraktionen können anstelle ihres Mitglieds eine sachkundige Einwohnerin oder einen sachkundigen Einwohner in die Arbeitsgruppe entsenden. Entscheidet sich die Fraktion für diese Möglichkeit muss eine ausreichende Information des Fraktionsmitgliedes im Bauausschuss sichergestellt werden. 
  4. Die Dauer der Arbeitsgruppe richtet sich nach der Durchführung des Sanierungsmanagements. Die Entsendung der Mitglieder ist auf die Dauer des Mandates in der Stadtvertretung bzw. die Wahlperiode beschränkt.
  5. Die Arbeitsgruppe tagt mindestens einmal im Quartal. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Arbeitsgruppe ein Sitzungsgeld nach § 10 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Hauptsatzung.
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Sachverhalt

Die Stadt Röbel/Müritz hat am 13.12.2022 die Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Stadt beschlossen. Der Fördermittelantrag wurde bei der KfW am 14.12.2022 eingereicht und am 22.03.2023 bewilligt. Die Durchführung des Sanierungsmanagements wurde öffentlich ausgeschrieben und der Zuschlag den Stadtwerken Neustrelitz am 06.04.2023 erteilt.

Um die Durchführung des Sanierungsmanagements möglichst effektiv zu gestalten, soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die das Sanierungsmanagement begleitet. Ziel der Einrichtung ist es, durch ein spezifisch auf erneuerbare Energien bezogenes Fachwissen, durch Koordinierung und Strukturierung der Prozesse den Bauausschuss zu beraten und zu unterstützen und so den vielfältigen und drängenden, im Quartierskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen zur Realisierung zu verhelfen.

Die Anzahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe entspricht der Mitgliederanzahl des Bauausschusses. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zur Entlastung der Fraktionen können sie sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner an Stelle ihres Mitgliedes entsenden. Dann allerdings muss das Mitglied des Bauausschuss durch den entsandten sachkundigen Bürger unterrichtet werden, um einem eventuellen Wissensvorsprung vorzubeugen.

Die Arbeitsgruppe soll für die Durchführung des Sanierungsmanagements eingerichtet werden, daher hängt sie von dessen Dauer ab.

Die Arbeitsgruppe sollte mindestens einmal im Quartal tagen, um eine wirksame Koordinierung und Begleitung zu gewährleisten. Der Ausschluss der Öffentlichkeit erscheint zur effektiven Bearbeitung und vor dem Hintergrund, dass die Angelegenheiten später in den Sitzungen des Bauausschusses öffentlich beraten werden, zielführend. Das Sitzungsentgelt bestimmt sich dem Rechtsgedanken aus § 14, § 17 Entschädigungsverordnung folgend nach § 10 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 Hauptsatzung (Rechtsgrundverweisung).

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

ca. 1.440,- € (40,- € x 9 Teilnehmer x 4 mal im

Jahr)………………

  x

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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