Beschlussvorlage - BV-13-2023-003
Grunddaten
- Betreff:
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Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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22.06.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes– und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Leizen zusätzlich finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 25,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag 50,00 €. (60,00 € der Wahlvorsteher/in).
