Beschlussvorlage - BV-05-2023-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt gemäß § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund von Anpassungen der Zuweisungen und Umlagen im Bereich der laufenden Verwaltung und einer nicht geplanten Neuinvestitionsmaßnahme ist die Erstellung eines Nachtragshaushalts notwendig, da die Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen nicht im gleichen Umfang durch Einsparungen ausgeglichen werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

   x

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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