Beschlussvorlage - BV-20-2023-003
Grunddaten
- Betreff:
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Erhöhung Aufwandsentschädigung für Wahlvorstände
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Ulrike Bahle
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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01.06.2023
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Sachverhalt
Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes– und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Sietow zusätzlich finanzielle Mittel bereit.
Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 20,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag 45,00 €. (55,00 € der Wahlvorsteher/in).
