Beschlussvorlage - BV-20-2023-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Sietow beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände der Gemeinde Sietow als Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit am jeweiligen Wahltag jeweils 20,00 € zusätzlich zur gesetzlich Aufwandsentschädigung zu zahlen. 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten am Wahltag eine gesetzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 € (35,00 € der Wahlvorsteher/in).

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Landes– und Kommunalwahlordnung kann die Gemeindevertretung für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann. Als besondere Würdigung und Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit stellt die Gemeindevertretung Sietow zusätzlich finanzielle Mittel bereit.

 

Die zusätzliche Aufwandsentschädigung von aktuell 16,00 € pro Person wird auf 20,00 € erhöht. Somit erhält ein Mitglied im Wahlvorstand für seine Tätigkeit pro Tag 45,00 €. (55,00 € der Wahlvorsteher/in). 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 12100

 

 

 

 

 

 

                          50190000

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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