Beschlussvorlage - BV-13-2023-006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Leizen lehnt die Anfrage zum Umbau der Treppenanlage an der B198, die im Zuge der Baumaßnahme „Straßenausbau und -sanierung der Kirchstraße“ in Leizen mit realisiert werden soll, ab. 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Bauanlaufberatung und wiederholt zur Einwohnerinformationsveranstaltung zur Baumaßnahme an der Kirchstraße in Leizen wurde von Anwohnerseite der Vorschlag unterbreitet, die Treppenanlage an der B 198 in diesem Zuge umzugestalten. Die vorhandene Treppenanlage ist steil und es ist schwierig, diese mit einem Fahrrad hoch auf die B 198 zu schieben. Das Amt hat hierzu Kontakt mit dem Straßenbauamt Neustrelitz aufgenommen, die der derzeitige Rechtsträger der vorhandenen Treppe ist.

Das Straßenbauamt sieht keine Notwendigkeit für einen Umbau. Somit müsste die Gemeinde einen Neubau in kompletter Eigenleistung durchführen. Dazu zählen auch Planungsleistungen und Gutachten (Statik, Baugrund). Eine grobe Kostenschätzung liegt bei ca. 50.000,00 € für diese zusätzliche Maßnahme.

Letztendlich würde nach Beendigung des Umbaus die Treppenanlage in Rechtsträgerschaft der Gemeinde übergehen. Das würde bedeuten, dass Leistungen wie Unterhaltung, Pflege und Winterdienst durch die Gemeinde sicherzustellen und finanziell zu tragen wären.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  X

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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