Beschlussvorlage - BV-25-2023-024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, wird in der vorliegenden Fassung vom März 2023 gebilligt.
  2. der Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz mit Planzeichnung und dazugehöriger Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
    Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Flächennutzungsplanentwurf (Planzeichnung) und Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

 

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Sachverhalt

 

 

Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss erörtert und beraten.

 

Auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand Dezember 2022) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB.

 

Der Planvorentwurf nebst dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht sowie der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange lag in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus.

Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.01.2023 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen wurde der Entwurf über die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Röbel/Müritz erarbeitet. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen nunmehr die nächsten Verfahrensschritte.

 

Nach Bestätigung des Entwurfes werden die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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