Beschlussvorlage - BV-18-2022-051-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt die in der Anlage befindliche 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rechlin für die kommunalen Friedhöfe vom 12.03.2020 und regelt die Anzahl der Urnenstellen in der Urnengemeinschaftsanlage mit dem § 17 Abs.1 Satz 1. § 17 Abs.1 Satz 1 wird gestrichen und neu gefasst.

 

 

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Sachverhalt

Eine 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rechlin für die kommunalen Friedhöfe vom 12. März 2020 wird nötig, da die bestehenden Regelungen die Urnengemeinschaftsanlage betreffend, konkretisiert werden sollen. 

In der aktuellen Satzung vom 12.03.2020 wird, wie in der Anlage beschrieben, im § 17 Absatz 1 Satz 1 der folgende Wortlaut geändert bzw. konkretisiert, der die Anzahl der möglich beizusetzenden Urnen in der Urnengemeinschaftsanlage eindeutiger regelt. Die Urnengemeinschaftsanlage umfasst 12 Grabfelder, auf denen jeweils bis zu 2 Urnen pro Grabfeld beigesetzt werden können.

Es wird durch die Gemeinde Rechlin beschlossen den § 17 Absatz 1 Satz 1 zu streichen und wie folgt neu zu fassen:  

(1) Urnengrabstätten in der Gemeinschaftsgrabstätte sind Grabstätten, bei denen bis zu 24 Urnen in je 12 vorgegebenen Grabfeldern (2 Urnen je Grabfeld) beigesetzt werden und an denen auf einen schriftlichen an die Friedhofsverwaltung zu stellenden Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen wird.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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