Beschlussvorlage - BV-04-2023-003
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Unterstützung des Nachbarschaftsfahrdienstes e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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09.03.2023
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Sachverhalt
Auch für das Jahr 2023 bittet der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. um eine finanzielle Unterstützung, damit die bereits bestehenden Projekte weiter umgesetzt und neue Projekte und Ideen ins Leben gerufen werden können. Der geleistete Service wird, hier in ländlicher Umgebung, rege durch die Bevölkerung genutzt.
Gerade für ältere Menschen ist der ELLI Bus eine große Unterstützung, um im ländlichen Raum mobil zu bleiben. So können Fahrten zum Arzt, zum Einkaufen etc. weiterhin eigenständig durch die Nutzer des Elli Busses umgesetzt werden.
Die Unterhaltung des Vereins läuft auf ehrenamtlicher Basis und kann nur durch finanzielle Unterstützung erhalten werden. Bereits in den Vorjahren hat die Gemeinde Bütow den Nachbarschaftsfahrdienst e.V. mit monatlichen Zahlungen unterstützt.
Nur durch geldliche Unterstützungen ist dieses Angebot in der momentanen Struktur umsetzbar und erweiterbar. Da die steigende Nutzung des ELLI Busses und die damit verbundene Taktung der Fahrten nicht mehr vollumfänglich ehrenamtlich zu leisten ist, soll perspektivisch ein 450,00€ Arbeitsplatz geschaffen werden, um die Fahrten zu koordinieren.
Im Jahr 2022 erfolge an den Nachbarschaftsfahrdienstes e.V. eine Jahresgesamtzahlung in Höhe von 300,00 € seitens der Gemeinde Bütow.
Es sollte für das Jahr 2023 eine monatliche Unterstützung geleistet werden, um das Projekt weiter zu planen und weiter zu stärken.
Für die Einhaltung aller erforderlichen rechtlichen Grundlagen und Genehmigungen ist ausschließlich der Nachbarschaftsfahrdienst e.V. zuständig.
Zwischen der Gemeinde Bütow und dem Nachbarschaftsfahrdienst e.V. ist eine Vereinbarung über die Unterstützung im Jahr 2023 abzuschließen.
Der Verein muss einen Verwendungsnacheis über den ordnungsgemäßen Einsatz der finanziellen Unterstützung bis zum 31.01.2024 beim Amt Röbel-Müritz einreichen.
Über eine finanzielle Unterstützung in den Folgejahren wird zu gegebener Zeit erneut in der Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow abgestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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