Beschlussvorlage - BV-25-2023-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Vorschlagsliste der Stadt Röbel/Müritz für die Schöffenwahl 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Röbel/Müritz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Röbel/Müritz
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.03.2023
|
Sachverhalt
Entsprechend der Verwaltungsvorschrift „ Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Personen für das Schöffen- und Jugendschöffenamt Amtszeit 01. Januar 2024 – 31. Dezember 2028“ des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vom 04. Mai 2022 ist von den Gemeinden und so auch von der Stadt Röbel/Müritz bis zum 01.05.2023 jeweils eine Vorschlagsliste für Schöffen nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufzustellen sowie bekanntzumachen. Mit Schreiben vom 27. Juli 2022 hat der Präsident des Landgerichtes Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 4 GVG u.a. bestimmt, dass von der Stadt Röbel/Müritz (mindestens) 5 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen sind. Nach § 36 Abs. 2 GVG soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten. Mit einem im Müritz-Anzeiger Nr. 2/2023 vom 21. Januar 2023 sowie im Müritz-Anzeiger Nr. 03/2023 vom 04. Februar 2023 veröffentlichten Artikel wurden die Bürgerinnen und Bürger des Amtsbereiches Röbel-Müritz gebeten, sofern Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes vorliegt, diese Bereitschaft bis zum 17. Februar 2023 dem Ordnungsamt des Amtes Röbel-Müritz mitzuteilen. Des Weiteren wurde dieser Aufruf auch den Fraktionen zugesandt und auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz veröffentlicht.
Gegenüber dem Amt Röbel-Müritz bekundeten Herr Marvin Schöwe, Herr Roland Setzkorn, Herr Christian Prasser, Frau Carina Reggentin, Frau Cindy Martz, Herr Sebastian Schmidt, Frau Anna Tabea Rösing und Herr Daniel Brych ihr Interesse an der Übernahme des Ehrenamtes eines Schöffen.
Herr Roland Setzkorn, Herr Christian Prasser, Frau Cindy Martz, Frau Anna Tabea Rösing und Herr Daniel Brych bewerben sich jedoch bevorzugt als Schöffe beim Amtsgericht Waren (Müritz).
Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 GVG ist für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung (Stadtvertretung analog), mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
191,2 kB
|
