Beschlussvorlage - BV-25-2023-010

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt, dass für die öffentlich gewidmeten Straßenbereiche Nr. 232 und Nr. 233

der Straßenname

"Sandbergtannen" 

vergeben wird.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten.

Die betreffenden Straßenabschnitte befindet sich im Bereich der Stadt Röbel/Müritz. Es handelt sich hierbei unter im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz geführten "sonstige Straßen und Wege"  Nr. 232 (Wirtschaftsweg beginnend von Minzower Straße bis zum Klärwerk) sowie Nr. 233 (Wirtschaftsweg vom Klärwerk zur Landesstraße L24) und soll als "Sandbergtannen" ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist in der angefügten Karte rot markiert.

Durch die Vergabe des Straßennamens "Sandbergtannen" ist die eindeutige, unverwechselbare und verwurzelte Bestimmungsortsangabe gesichert.

Bislang erfolgte noch keine Vergabe eines offiziellen Straßennamens. Im Volksmund ist die Bezeichnung "Sandbergtannen" verfestigt und soll zukünftig unter dieser Bezeichnung als Straßenname geführt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  X 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

  X

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

54100-52370000

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...