Beschlussvorlage - BV-25-2023-010
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe eines Straßennamens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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07.03.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V S.42), in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen sie eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortsangabe gewährleisten.
Die betreffenden Straßenabschnitte befindet sich im Bereich der Stadt Röbel/Müritz. Es handelt sich hierbei unter im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz geführten "sonstige Straßen und Wege" Nr. 232 (Wirtschaftsweg beginnend von Minzower Straße bis zum Klärwerk) sowie Nr. 233 (Wirtschaftsweg vom Klärwerk zur Landesstraße L24) und soll als "Sandbergtannen" ausgewiesen werden. Dieser Bereich ist in der angefügten Karte rot markiert.
Durch die Vergabe des Straßennamens "Sandbergtannen" ist die eindeutige, unverwechselbare und verwurzelte Bestimmungsortsangabe gesichert.
Bislang erfolgte noch keine Vergabe eines offiziellen Straßennamens. Im Volksmund ist die Bezeichnung "Sandbergtannen" verfestigt und soll zukünftig unter dieser Bezeichnung als Straßenname geführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,9 kB
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