Beschlussvorlage - BV-25-2022-059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die Flurstücke 125/44, 125,49, 182/60, 183/41,183/52, 183/59, 184/7, 184/12 der Flur 21 und die Flurstücke 17/60 und 17/70 der Flur 22 in der Gemarkung Röbel dem öffentlichen Verkehr ensprechend § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommerns (StrWG M-V) als Ortsstraße zu widmen. 

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Sachverhalt

  Das Baugebiet "An de Wisch" wurde bereits ausgebaut und erschlossen; die Hochbaureife ist seit Oktober erreicht. Eine Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgte bislang nicht. So dienen die oben aufgeführten Flurstücke als Zuwegung zu den Grundstücken.

Die aufgeführten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Röbel/Müritz, somit ist die Stadt Röbel/Müritz Träger der Straßenbaulast. Gemäß § 7 Abs. 3 StrWG M-V ist dies Voraussetzung für ein Widmungsverfahren.

Entsprechend § 3 Abs. 3a StrWG M-V erfolgt die Einstufung als Ortsstraße.

Die Straße wird im Straßenverzeichnis der Stadt Röbel/Müritz unter der Bezeichnung "An de Wisch" geführt.

Die Widmung ist entsprechend § 7 Abs. 2 StrWG M-V durch das Amt Röbel/Müritz öffentlich bekanntzumachen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

  x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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