Beschlussvorlage - BV-25-2023-003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt den Beschluss mit der Nummer 25-2021-061-3 vom 13.12.2022 - 2. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung zurückzunehmen.

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Sachverhalt

 Der Bundestag hat mit dem Jahressteuergesetz am 02.12.2022 beschlossen, dass sich die Übergangsfrist für das Umsatzsteuerrecht um weitere 2 Jahre verlängert. § 2b UStG ist damit erst ab dem 01.01.2025 verpflichtend anzuwenden. Der Bundesrat am 16.12.2022 zugestimmt.
 

Die Umstellung entsprechend § 2b UStG wird vorerst zurückgestellt und in der entsprechenden vorgegebenen Zeitschiene weiter final erarbeitet.

Die 2. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung wird daher vorerst zurückgestellt, da diese die Umsatzsteuer für die Gebühren der anonymen  Grabstätten enthalten hätte.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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