Beschlussvorlage - BV-05-2022-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt die Annahme von Spendensammlungen in der Rundscheune Fincken gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V.

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Sachverhalt

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.

Für die Durchführung von Spendensammlungen deren Geldgeber im Nachhinein nicht nachzuvollziehen sind, ist im Vorfeld ein Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeizuführen. Durch diesen Beschluss ist die Annahme dann bereits positiv getroffen. Sammlungen können durch aufstellen von Sammelbehälter in Räumlichkeiten der Rundscheune Fincken durchgeführt werden. Die Spenden dürfen erst nach erfolgter Einzahlung in der Amtskasse verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

X

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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