Beschlussvorlage - BV-05-2022-045
Grunddaten
- Betreff:
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Annahme von Spendensammlungen in der Rundscheune Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Jana Hoffmann
- Antragsteller:
- Hoffmann, Jana
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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20.12.2022
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Sachverhalt
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V beteiligen.
Für die Durchführung von Spendensammlungen deren Geldgeber im Nachhinein nicht nachzuvollziehen sind, ist im Vorfeld ein Beschluss durch die Gemeindevertretung herbeizuführen. Durch diesen Beschluss ist die Annahme dann bereits positiv getroffen. Sammlungen können durch aufstellen von Sammelbehälter in Räumlichkeiten der Rundscheune Fincken durchgeführt werden. Die Spenden dürfen erst nach erfolgter Einzahlung in der Amtskasse verwendet werden.
