Beschlussvorlage - BV-05-2022-036
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundesteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Andrea Claußen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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29.11.2022
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20.12.2022
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Sachverhalt
In der neuen Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 ist die Definition „Gefährliche Hunde“ neu gefasst worden. Es sind keine Hunderassen mehr aufgeführt. Damit fehlt in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fincken § 1 Abs. 2 Steuergegenstand, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung gefährlicher Hunde, die an die bisher geltende Hundehalterverordnung MV mit der Auflistung der Hunderassen angelehnt war.
Aufgrund teilweise überholter Formulierungen und der über zehn Jahre alten Geltungsdauer der bestehenden Hundesteuersatzung wird der Gemeinde empfohlen, die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,5 kB
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