Beschlussvorlage - BV-18-2022-060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt den Straßennamen "Am Flugplatz" zu vergeben.

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Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBL. M-V S. 42), in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben. 

Durch den Grundstückseigentümer wurde die Vergabe des oben genannten Straßennamens vorgeschlagen. Der Straßenabschnitt liegt in der Gemarkung Vietzen, Flur 1, Flurstück 60/5 (im Lageplan rot gekennzeichnet) und schließt sich dem Straßenabschnitt, welcher in der Gemeinde Lärz liegt, an. Der Straßenabschnitt im Bereich der Gemeinde Lärz (im Lageplan blau gekennzeichnet) trägt bereits den Straßennamen "Am Flugplatz".

Es handelt sich um eine nicht öffentliche Straße. Eine öffentliche Widmung des Straßenbereiches ist nicht vorgesehen.

Um künftige Breitbandausbauten im Bereich der baulichen Anlage (Luftschloss) reibungslos beantragen zu können, ist die Vergabe eines Straßennamens notwendig.

Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen diese eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des oben aufgeführten Straßennamens ist die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortangabe gesichert, da der Straßenabschnitt im Bereich der Gemeinde Rechlin lückenlos in den bereits betitelten Straßenabschnitt der Gemeinde Lärz übergeht und historisch zum Areal passt.

Kosten für mögliche Straßenbeschilderung etc. trägt vollumfänglich der Grundstückseigentümer. 

Für die Gemeinde Rechlin entstehen keine Kosten.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 X

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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