Beschlussvorlage - BV-18-2022-060
Grunddaten
- Betreff:
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Vergabe eines Straßennamens "Am Flugplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Siegmund
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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15.12.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetztes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBL. M-V S. 42), in der zurzeit gültigen Fassung, können Gemeinden den Straßen Namen geben.
Durch den Grundstückseigentümer wurde die Vergabe des oben genannten Straßennamens vorgeschlagen. Der Straßenabschnitt liegt in der Gemarkung Vietzen, Flur 1, Flurstück 60/5 (im Lageplan rot gekennzeichnet) und schließt sich dem Straßenabschnitt, welcher in der Gemeinde Lärz liegt, an. Der Straßenabschnitt im Bereich der Gemeinde Lärz (im Lageplan blau gekennzeichnet) trägt bereits den Straßennamen "Am Flugplatz".
Es handelt sich um eine nicht öffentliche Straße. Eine öffentliche Widmung des Straßenbereiches ist nicht vorgesehen.
Um künftige Breitbandausbauten im Bereich der baulichen Anlage (Luftschloss) reibungslos beantragen zu können, ist die Vergabe eines Straßennamens notwendig.
Straßennamen dienen der Orientierung, von daher müssen diese eine eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortangabe gewährleisten. Durch die Vergabe des oben aufgeführten Straßennamens ist die eindeutige und unverwechselbare Bestimmungsortangabe gesichert, da der Straßenabschnitt im Bereich der Gemeinde Rechlin lückenlos in den bereits betitelten Straßenabschnitt der Gemeinde Lärz übergeht und historisch zum Areal passt.
Kosten für mögliche Straßenbeschilderung etc. trägt vollumfänglich der Grundstückseigentümer.
Für die Gemeinde Rechlin entstehen keine Kosten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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480 kB
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