Beschlussvorlage - BV-25-2022-060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. 

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Sachverhalt

In der neuen Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 ist die Definition „Gefährliche Hunde“ neu gefasst worden. Es sind keine Hunderassen mehr aufgeführt. Damit fehlt in der Hundesteuersatzung der Stadt Röbel/Müritz  §1 Abs. 2 Steuergegenstand, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung gefährlicher Hunde, die an die bisher geltende Hundehalterverordnung MV mit der Auflistung der Hunderassen angelehnt war.

Aufgrund teilweise überholter Formulierungen und der Ergänzung des § 14 Sprachform, wird der Stadt empfohlen, die als Anlage beigefügte Neufassung der Hundesteuersatzung zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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