Beschlussvorlage - 25-2021-061-3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 13.12.2022.

Die aktuelle Friedhofsgebührensatzung für den Neustädter Friedhof der Stadt Röbel/Müritz, vom 15.12.2020, inkl. der 1. Änderungssatzung vom 31.05.2022, enthält nicht die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezüglich der anonymen Grabstätten. Die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) müssen zum 01.01.2023 alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts Umsatzsteuer für bestimmte Leistungen, mit denen Einnahmen erzielt werden, abführen. Ausgenommen sind davon hoheitliche Tätigkeiten. Auf die bislang erhobenen Gebühren für anonyme Beisetzungen sind 19% Umsatzsteuer zu erheben. Eine Anpassung der Friedhofsgebührensatzung ist erforderlich. 

 

Die Friedhofsgebühren sind durch die Verwaltung auf der Grundlage der Kosten der Jahre 2017-2019 kalkuliert worden und mit der Friedhofsgebührensatzung vom 15.12.2020 beschlossen worden. Die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 wurde notwendig, da neue Grabarten auf der Grundlage des Beschlusses zur „Festlegung zukünftiger Grabarten und Friedhofsgestaltung auf dem kommunalen Friedhof der Stadt Röbel/Müritz“ vom 14.12.2021 angelegt wurden.

 

Die aktuellen Gebühren für alle angebotenen Grabarten gemäß der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 15.12.2020 sowie der 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022 bleiben ungeändert bestehen, bis auf die Einführung der Umsatzsteuer in Bezug auf die anonymen Urnengrabstätten. Für diese Grabstätten ist zukünftig die Umsatzsteuer zu erheben. Durch die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 13.12.2022 wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % in Bezug auf die Grabart "anonyme Urnengrabstätte" hinzugefügt.

Die Gebühr für die Grabart "anonyme Urnengrabstätte" in Höhe von 722,50 € wird um die Umsatzsteuer in Höhe von 137,25 € ergänzt. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 859,77 €.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

x

Ja, Produktkonto 55300

 

 

 

 

 

 

                          43250

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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