Beschlussvorlage - BV-04-2022-021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
  3. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat in ihrer Sitzung am 24.03.2022 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow beschlossen (BV-04-2022-002).

 

In ihrer Sitzung am 15.09.2022 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow einen Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (BV-04-2022-015) im Teilbereich 1 sowie zur Billigung der Planzeichnung mit Begründung, die für den Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit benötigt wurden. Seither wurde keine inhaltliche Überarbeitung der Vorentwurfsunterlagen vorgenommen.

 

Der Antrag auf Zielabweichung ist am 22.09.2022 beim Ministerium gestellt worden. Eine Stellungnahme vom Ministerium lag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

  X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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