Beschlussvorlage - BV-20-2022-011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow faßt folgenden Beschluss:

1. Auf die kommunalen Gebäude a) Gemeindezentrum/Sportlerheim und Feuerwehrhalle auf dem Sportplatz in Sietow und b) den Neubau Röbeler Str. 10 in Sietow werden Photovoltaikanlagen entsprechend der Empfehlungen im Quartierskonzept Sietow errichtet.

2. Zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei ausreichenden Finanzmitteln folgen Photovoltaikanlagen auf den Neubauten c) Neubaustr. 3 und d) Neubaustr. 1 in Sietow.

3. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2023 und 2024 einzustellen.

4. Die Vorhaben sollen so schnell als möglich und in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden.

Reduzieren

Sachverhalt

  Im Zuge der Erstellung des Quartierskonzeptes Sietow wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für Photovoltaikanlagen auf diesen kommunalen Gebäuden  durchgeführt. Unter den Bedingungen von 2021 wäre mit einer Amortisation der Investitionen nach 15-16 Jahren zu rechnen. Bei den Gebäuden am Sportplatz wurde mit der Deckung des Eigenbedarfs und Einspeisung des Überschusses an Strom, bei den Neubauten mit einer kompletten Einspeisung des erzeugten Stroms gerechnet.

Die Kalkulation kam zu folgendem Ergebnis:

 

Liegenschaft               Investitionssumme    Amortisation nach    Anzahl

                                                                                                    PV-Module

Sportlerheim/FFw     41.004,00 €                15,3 Jahre                        134 

Röbeler Str. 10           33.592,00 €                16,5 Jahre                       104 

Neubaustraße 3          25.500,00 €                16,4 Jahre                         75 

Neubaustraße 1          23.800,00 €                16,4 Jahre                         70 

Die Preise haben sich inzwischen geändert, so dass die Kosten nur als Schätzungen zu werten sind. Andererseits werden sich voraussichtlich die Einspeisevergütungen erhöhen. Die Wirtschaftlichkeit kann deshalb weiter als gegeben angenommen werden. Aus diesem Grund gibt es zurzeit für Kommunen auch keine Fördermittelzuschüsse oder Förderkredite für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur der Anteil für die Stromerzeugung zur Betreibung von Technikausstattungen im Rahmen von Komplettsanierungen bei Gebäuden.

Bei Photovoltaikanlagen wird von einer Haltbarkeit von 25-30 Jahren ausgegangen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

  x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

erst nach Inbetriebnahme 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

ca. 100.000,00  in 2023

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

Loading...