Beschlussvorlage - BV-20-2022-011
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden in Sietow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Agnes Theuergarten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt - und Finanzausschuss Sietow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Sietow
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Entscheidung
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01.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sietow faßt folgenden Beschluss:
1. Auf die kommunalen Gebäude a) Gemeindezentrum/Sportlerheim und Feuerwehrhalle auf dem Sportplatz in Sietow und b) den Neubau Röbeler Str. 10 in Sietow werden Photovoltaikanlagen entsprechend der Empfehlungen im Quartierskonzept Sietow errichtet.
2. Zu einem späteren Zeitpunkt bzw. bei ausreichenden Finanzmitteln folgen Photovoltaikanlagen auf den Neubauten c) Neubaustr. 3 und d) Neubaustr. 1 in Sietow.
3. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2023 und 2024 einzustellen.
4. Die Vorhaben sollen so schnell als möglich und in der genannten Reihenfolge umgesetzt werden.
Sachverhalt
Im Zuge der Erstellung des Quartierskonzeptes Sietow wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für Photovoltaikanlagen auf diesen kommunalen Gebäuden durchgeführt. Unter den Bedingungen von 2021 wäre mit einer Amortisation der Investitionen nach 15-16 Jahren zu rechnen. Bei den Gebäuden am Sportplatz wurde mit der Deckung des Eigenbedarfs und Einspeisung des Überschusses an Strom, bei den Neubauten mit einer kompletten Einspeisung des erzeugten Stroms gerechnet.
Die Kalkulation kam zu folgendem Ergebnis:
Liegenschaft Investitionssumme Amortisation nach Anzahl
PV-Module
Sportlerheim/FFw 41.004,00 € 15,3 Jahre 134
Röbeler Str. 10 33.592,00 € 16,5 Jahre 104
Neubaustraße 3 25.500,00 € 16,4 Jahre 75
Neubaustraße 1 23.800,00 € 16,4 Jahre 70
Die Preise haben sich inzwischen geändert, so dass die Kosten nur als Schätzungen zu werten sind. Andererseits werden sich voraussichtlich die Einspeisevergütungen erhöhen. Die Wirtschaftlichkeit kann deshalb weiter als gegeben angenommen werden. Aus diesem Grund gibt es zurzeit für Kommunen auch keine Fördermittelzuschüsse oder Förderkredite für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur der Anteil für die Stromerzeugung zur Betreibung von Technikausstattungen im Rahmen von Komplettsanierungen bei Gebäuden.
Bei Photovoltaikanlagen wird von einer Haltbarkeit von 25-30 Jahren ausgegangen.
