Beschlussvorlage - BV-25-2022-060
Grunddaten
- Betreff:
-
Hundesteuersatzung Stadt Röbel/Müritz 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Finanzen
- Bearbeiter:
- Christine Spät
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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17.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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13.12.2022
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Sachverhalt
In der neuen Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 ist die Definition „Gefährliche Hunde“ neu gefasst worden. Es sind keine Hunderassen mehr aufgeführt. Damit fehlt in der Hundesteuersatzung der Stadt Röbel/Müritz §1 Abs. 2 Steuergegenstand, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung gefährlicher Hunde, die an die bisher geltende Hundehalterverordnung MV mit der Auflistung der Hunderassen angelehnt war.
Aufgrund teilweise überholter Formulierungen und der Ergänzung des § 14 Sprachform, wird der Stadt empfohlen, die als Anlage beigefügte Neufassung der Hundesteuersatzung zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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85,8 kB
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