Beschlussvorlage - BV-18-2022-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt gemäß § 45 i. V. m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der laufenden Verwaltung und im Bereich der Investitionsmaßnahmen ist die Erstellung eines Nachtragshaushalts notwendig, da die Mehraufwändungen bzw. Mehrauszahlungen nicht im gleichen Umfang durch Einsparungen ausgeglichen werden können.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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