Beschlussvorlage - BV-05-2022-036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung. Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

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Sachverhalt

In der neuen Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022 ist die Definition „Gefährliche Hunde“ neu gefasst worden. Es sind keine Hunderassen mehr aufgeführt. Damit fehlt in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Fincken § 1 Abs. 2 Steuergegenstand, die rechtliche Grundlage für die Besteuerung gefährlicher Hunde, die an die bisher geltende Hundehalterverordnung MV mit der Auflistung der Hunderassen angelehnt war.

Aufgrund teilweise überholter Formulierungen und der über zehn Jahre alten Geltungsdauer der bestehenden Hundesteuersatzung wird der Gemeinde empfohlen, die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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