Beschlussvorlage - BV-18-2022-049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Rechlin beschließt, gemäß § 127 KV M-V dem Beschluss BV-26-2022-011 des Amtsausschusses vom 07.09.2022 zu widersprechen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, binnen Monatsfrist seit Beschluss des Amtsausschusses (07.10.2022) den Widerspruch schriftlich einzulegen und unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindevertretung zu begründen.

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat am 07.09.2022 den anhängenden Beschluss BV-26-2022-011 gefasst. Mit der Einstellung eines Klimamanagers/in würde sich die Amtsumlage der Gemeinde Rechlin jährlich um 13.085,00 € erhöhen. Vor Beschlussfassung wurde in der Bürgermeisterberatung in Bollewick am 09.03.2022 und in den Amtsausschusssitzungen am 15.08.2022 und 07.09.2022 die Möglichkeiten der Förderung eines Sanierungsmanagers/Klimamanagers ausführlich und sehr kontrovers diskutiert. Trotz der Darstellung durch die Bürgermeister der Gemeinde Buchholz, Kieve und anderer wurde der Beschluss durch den Amtsausschuss mehrheitlich gefasst. Gemäß § 135 in Verbindung mit § 31 KV M-V genügt die einfache Mehrheit der Anwesenden. Im konkreten Fall war sogar die absolute Mehrheit aller Stimmberechtigten gegeben (siehe Anlage).
Die Gemeindevertretung einer amtsangehörigen Gemeinde kann einem Beschluss des Amtsausschusses widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. (§ 127 Absatz 6 Satz 1 KV M-V, siehe Anlage) Der Widerspruch muss binnen eines Monats nach Beschlussfassung schriftlich eingelegt (mit Unterschrift) und begründet werden (§ 127 Absatz 6 Satz KV M-V). Nicht jede Entscheidung, die die Gemeinde belastet oder von ihr als unzweckmäßig erachtet wird, gefährdet allerdings ihr Wohl. Vielmehr wird es sich um eine Angelegenheit von grundsätzlich oder finanziell wichtiger Bedeutung handeln müssen (Kommentar zur KV M-V §  127 Randnummer 14, siehe Anlage).
 
Auskunft des Amtsleiters für Finanzen vom 26.09.2022:
Die Gemeinde Rechlin hat für das Haushaltsjahr 2022 entsprechend der RUBIKON-Auswertung eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit.
Der Mehraufwand an Personalkosten (EG 11 St. 6) würde sich für die Gemeinde Rechlin auf jährlich 13.085 Euro belaufen.
Der zuzügliche Mehraufwand entspricht 0,19% der Aufwendungen (6.822.200 Euro) im Haushaltsjahr 2022 und ist damit als nicht wesentlich zu bewerten. Entsprechend wird das Wohl der Gemeinde bzw. die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Beschluss des Amtsausschuss nicht gefährdet.
 
 Eine entsprechende Begründung zur Gefährdung des Gemeinwohls ist von der Gemeindevertretung noch zu formulieren.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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