Beschlussvorlage - BV-18-2022-051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt die in der Anlage befindliche 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rechlin für die kommunalen Friedhöfe vom 12.03.2020 und regelt die  Schriftart Carroll als weitere Beschriftungsoption für die Grabplatten der Urnengemeinschaftsanlage mit in den § 17 Abs.6 Satz 2 aufzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Eine 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Rechlin für die kommunalen Friedhöfe vom 12. März 2020 wird nötig, da die bestehenden Regelungen die Urnengemeinschaftsanlage betreffend, konkretisiert werden sollen. In der aktuellen Satzung vom 12.03.2020 wird, wie in der Anlage beschrieben, im § 17 Absatz 6 Satz 2 der folgende Wortlaut geändert bzw. konkretisiert, der die Gestaltungsrichtlinien für die Schriftarten der Grabplatten der Urnengemeinschaftsanlage eindeutiger regelt. Es wird durch die Gemeinde Rechlin beschlossen eine weitere Schriftart zur Auswahl aufzunehmen. Diese neu aufgenommene Schriftart lautet wie folgt: Carroll. Daher stehen nun zwei Schriftarten für die Beschriftung der Grabplatten der Urnengemeinschaftsanlage als Auswahl zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 x

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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