Beschlussvorlage - BV-05-2022-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 "Solarpark östlich der Autobahn A 19" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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23.08.2022
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27.09.2022
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29.11.2022
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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29.11.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
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die während der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf (Stand September 2018) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 „Solarpark östliche der Autobahn A 19“ der Gemeinde Fincken vorgebrachten Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergbnis geprüft:
(siehe beiliegende Anlage zum Abwägungsbeschluss)
- die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben hagen, von diesem Ergbnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hatte mit Beschluss 05-2018-021 in der Sitzung am 11.12.2018 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 mit Planungsstand September 2019 gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte auf Veranlassung des Planungsbüros Baukonzept Neubrandenburg. Die Auslegungsdauer wurde durch das Büro Baukonzept Neubrandenburg in der Bekanntmachung mit der Zeitspanne „…vom 07.01.2019 bis einschließlich 05.02.2019…“ angegeben. Damit war die gemäß BauGB erforderliche Auslegungsdauer (Monatsfrist) nicht eingehalten. Zur Heilung dieses beachtlichen Fehlers erfolgte eine Wiederholung der öffentlichen Auslegung zum Bearbeitungsstand September 2018 im Zeitraum 06.01.2020 bis einschließlich 10.02.2020.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden durch das vom Vorhabenträger mit der Planung beauftragte Planungsbüro mit Schreiben vom 21.12.2018 zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Die fristgerecht vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichern Belange sind in beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen vorgetragen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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402,7 kB
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