Beschlussvorlage - BV-04-2022-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow und Antrag auf Zielabweichung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Antragsteller:
- Moritz Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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15.09.2022
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Beschlussvorschlag
- Der Teilgeltungsbereich 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ wird abweichend vom Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2022 geändert. Er umfasst jetzt zusätzlich in der Gemarkung Bütow, Flur 2 die Teilfläche des Flurstücks 15/4 und in der Gemarkung Dambeck, Flur 1 das Flurstück 34/1. Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow billigt die Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung in der vorliegenden Fassung vom 07.09.2022, insbesondere die Ausführungen zum Kriterienkatalog Kategorie A unter Punkt 6. und zum Kriterienkatalog Kategorie B unter Punkt 7.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung in der vorliegenden Fassung vom 07.09.2022 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 24.03.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ für die Überplanung von Ackerflächen zur Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), Zweckbestimmung Photovoltaik gefasst.
Da diese Planung nicht den Vorgaben des Landesraumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte entspricht, ist ein „Zielabweichungsverfahren“ notwendig.
Der Antrag auf Zielabweichung ist durch die Gemeinde beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu stellen. Dazu ist die Billigung der Antragsunterlagen durch die Gemeindevertretung erforderlich.
Im Rahmen der ursprünglichen Planung wurden Flächen berücksichtigt, die mit grundbuchrechtlichen Lasten bzgl. der Milan-Ablenkungsflächen im Raum Karchow versehen sind. Dies betrifft eine Fläche von ca. 22 ha über diverse Flurstücke im Bereich der Ortschaft Erlenkamp. Seitens des Eigentümers wurde bereits im Januar 2022 ein Antrag auf Änderung der Lenkungsfläche beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt. Auch wenn für den notwendigen Änderungsantrag die volle Unterstützung durch den Genehmigungsinhaber zugesagt wurde ist weiterhin offen, bis wann eine Änderung der Lenkungsfläche möglich ist. Daher wurde in diesem Zusammenhang nach Alternativflächen gesucht, die weiterhin die ursprünglichen Kriterien erfüllen. Somit ergab sich die Möglichkeit einer Osterweiterung auf die o.g. zwei Teilflächen/Flurstücke.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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663,2 kB
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3,9 MB
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3,4 MB
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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