Beschlussvorlage - BV-25-2022-037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit den dazugehörigen Anlagen.

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Sachverhalt

Aufgrund von Preissteigerungen im Bereich der laufenden Verwaltung und im Bereich der Investitionsmaßnahmen ist die Erstellung eines Nachtragshaushalts notwendig, da der Mehraufwand bzw. Mehrauszahlungen nicht im gleichen Umfang durch Einsparungen ausgeglichen werden können.

Zudem ist aufgrund der Einstellung von zusätzlichem Personal gem. § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Röbel/Müritz ein Nachtragshaushalt erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nein

x

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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