Beschlussvorlage - BV-25-2022-029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die zum Vorentwurf (Stand Februar 2022) des Bebauungsplanes "Turnplatz 2"der Stadt Röbel/Müritz während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB sowie der benachbarten Gemeinden eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen (siehe Anlage) beschlossen.   
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.                                                                                                                                                             
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Sachverhalt

Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz wurde durch Beschluss der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 23.02.2021 eingeleitet.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs (Stand Februar 2022) erfolgte gem. § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden.

Der Vorentwurf (Stand Februar 2022) nebst dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht und artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lag in der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 31.03.2022 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel-Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Weiterhin wurden die FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" (Stand Februar 2022) und die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" (Stand 03.11.2021) als umweltbezogene Informationen mit öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel-Müritz unter dem Pfad "laufende Bauleitplanverfahren" möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.02.2022 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden vorgetragenen Anregungen und die entsprechende Abwägung sind im beiliegenden Abwägungsmaterial zusammengestellt. Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

Nein

 

Ja, Produktkonto

 

 

 

 

 

……………….

Ertrag/Einzahlung in €            

…………………… 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

Aufwand/Auszahlung in €    

……………………

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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