Beschlussvorlage - 03-2022-002
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4 "An der Eldemündung" der Gemeinde Buchholz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Antragsteller:
- Albrecht, Moritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Buchholz
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Entscheidung
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15.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
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Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Eldemündung“ der Gemeinde Buchholz wird eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Eldemündung“ der Gemeinde Buchholz einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Buchholz hatte mit Beschluss vom 17.12.1997 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Überplanung eines ca. 8 ha großen und am südöstlichen Ortsausgang der Ortschaft Buchholz in Randlage zum Müritzsee gelegenen Bereiches mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbau- und Sondergebietsflächen beschlossen. Auf den Wohnbauflächen sollten neun Einfamilienhäuser entstehen, auf der Sondergebietsfläche eine Pension mit 40 Betten.
Die Planungsanzeige an die Raumordnung erfolgte am 06.05.1998. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Landkreis Müritz vom 20.05.1998 erteilte keine Zustimmung zum Bebauungsplan und verwies auf die unbedingte Notwendigkeit der weiteren Planung des im Entwurf befindlichen Flächennutzungsplans der Gemeinde Buchholz. Dies sei notwendig, um die Planung mit den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes „Mecklenburger Großseenland“ zu bringen, in welchem sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans vollständig befindet. Des Weiteren wurde darauf verwiesen, dass durch die vermeintliche Störung der im Umfeld brütenden Kraniche die Belange des Naturschutzes verletzt würden.
Die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 27.07.1998 verwies darauf, dass das Regionale Raumordnungsprogramm den Raum um Buchholz als Tourismusschwerpunkt ausweist, weswegen eine Pension mit 40 Betten als touristische Einrichtung im Interesse der planerischen Zielstellung ist. Auch die neun Einfamilienhäuser und damit der gesamte Bebauungsplanentwurf entsprechen den Raumordnungszielen, wenn dem Naturschutz und der Landschaftspflege Beachtung geschenkt wird.
Aus der vorliegenden Aktenlage geht nicht hervor, ob oder inwieweit am Bebauungsplan Nr. 4 „An der Eldemündung“ weiter gearbeitet wurde. Weitere Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplanes liegen nicht vor bzw. sind nicht erfolgt, so dass der Bearbeitungsstand heute immer noch als „im Verfahren“ zu sehen ist. Der Bebauungsplan ist nicht zur Rechtskraft gebracht worden.
Aufgrund der langen Zeitspanne von über 20 Jahren seit der Bearbeitung des Bebauungsplanes ist es heute nicht ohne weiteres möglich, wieder in das Planverfahren einzusteigen.
Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes sind eine Vielzahl von Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen, die in der Zeit von 1998 bis heute eingetreten sind, die inzwischen konkretisierten Ziele und Grundsätze der Raumordnung (RREP MS) und die zahlreich ausgewiesenen Schutzgebiete zum Natur– und Landschaftsschutz zu berücksichtigen und in die Planung einzuarbeiten.
Eine Wiederaufnahme/Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 4 „An der Eldemündung“ ist aus gemeindlicher Sicht nicht zielführend.
Sofern sich künftig auf nicht im LSG liegenden Flächen ein Regelungsbedürfnis oder -erfordernis ergibt, kann jederzeit ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorbereitet und beraten werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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433,2 kB
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