Beschlussvorlage - BV-25-2022-032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

  1. Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gebilligt. Die FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" (Stand Februar 2022) und die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" (Stand 03.11.2021) werden ebenfalls gebilligt. 
  2. Der Planentwurf des Bebauungsplanes "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz mit dazugehöriger Begründung einschließlich Umweltbericht und Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange, die FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" (Stand Februar 2022), die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" (Stand 03.11.2021) sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung, Umweltbericht und Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange sowie FFH-Vorprüfung VSG DE 2642-401 "Müritz-Seenland und Neustrelitzer Kleinseenplatte" und schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Turnplatz 2" zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Sachverhalt

 

Der Vorentwurf wurde im Bauausschuss erörtert und beraten. Auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand Februar 2022) über den Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.

 

Der Planvorentwurf nebst dazugehöriger Begründung mit Umweltbericht lag in der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 31.03.2022 zu jedermanns Einsicht im Amt Röbel/Müritz, Marktplatz 1, 17207 Röbel/Müritz, im Bauamt während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Röbel/Müritz unter dem Pfad „laufende Bauleitplanverfahren“ möglich. Der Öffentlichkeit wurde Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 22.02.2022 von der Planung unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Ergebnis dieser frühzeitigen Beteiligungen wurde der Entwurf über den Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz erarbeitet. Auf der Grundlage des Entwurfes erfolgen nunmehr die nächsten Verfahrensschritte.

 

Nach Bestätigung des Entwurfes durch die Stadtvertretung werden die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Außerdem erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB die Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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