Beschlussvorlage - BV-05-2022-029
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 07 "Solarpark Kaeselin" der Gemeinde Fincken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Uwe Berger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Fincken
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Entscheidung
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23.08.2022
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27.09.2022
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20.12.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ der Gemeinde Fincken, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2022 gebilligt. (siehe Anlagen)
2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ der Gemeinde Fincken ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der genehmigte Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen.
Sachverhalt
Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 07 „Solarpark Kaeselin“ der Gemeinde Fincken ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Der genehmigte Bebauungsplan ist anschließend ortsüblich bekannt zu machen. Es ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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765,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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485,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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618,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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837,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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584,7 kB
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7
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(wie Dokument)
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772,7 kB
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8
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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