Beschlussvorlage - BV-18-2022-043
Grunddaten
- Betreff:
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Einstellung des Planverfahrens zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlagen“ der Gemeinde Rechlin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Rechlin
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Entscheidung
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21.07.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
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das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel- Reit- und Sportanlagen“ der Gemeinde Rechlin wird eingestellt.
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die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel- Reit- und Sportanlagen“ der Gemeinde Rechlin einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin hatte in ihrer Sitzung am 01.11.2001 den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlagen“ gefasst.
Der Wunsch, ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 16 durchzuführen, wurde nach einem im Dezember 2000 erfolgten Wechsel der Eigentumsverhältnisse aufgrund des geänderten Planungskonzeptes des neuen Eigentümers/Vorhabenträgers an die Gemeinde Rechlin herangetragen.
Im Rahmen des förmlichen Änderungsverfahrens wurde im Zeitraum vom 07.03.2002 bis 08.04.2022 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Weiterhin wurden die Nachbargemeinden und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Abwägung über die fristgerecht eingegnagenen Stellungnahmen ist am 24.04.2003 durch die Gemeindevertretung beraten und beschlossen worden.
Danach wurde an dem Verfahren zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel- Reit- und Sportanlagen” der Gemeinde Rechlin nicht weitergearbeitet.
Eine Weiterführung des Änderungsverfahrens ist aufgrund der langen Zeitspanne seit der letzten Öffentlichkeits– und Behördenbeteiligung aus heutiger Sicht nicht mehr zielführend. Der damalige Interessent/Vorhabenträger ist nicht mehr Eigentümer der Flächen. Auch sind zahlreiche Gesetzesänderungen in den Bau- und Planungsgesetzen eingetreten und zu berücksichtigen. Daher soll das Verfahren zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 16 eingestellt werden. Sofern sich zukünftig ein erneutes Regelungs¬bedürfnis oder -erfordernis ergibt, kann die Gemeinde nach Prüfung der geltenden Sach- und Rechtslage bei Bedarf über ein Änderungsverfahren beraten. Dabei sind die jeweils aktuell gültigen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie die aktuellen Anforderungen der Planungs- und Umweltgesetzgebung zu berücksichtigen.
Der Beschluss, das Verfahren zur Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlagen“ der Gemeinde Rechlin einzu¬stellen, wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Einstellung eines begonnenen, jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahrens handelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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239,9 kB
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