Beschlussvorlage - BV-13-2022-010
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes der Gemeinde Leizen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Antragsteller:
- Moritz Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Leizen
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Leizen beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes der Gemeinde Leizen.
Der Bereich, für den der Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Leizen, Flur 1 das Flurstück 106/1 und eine Teilfläche des Flurstückes 105/3. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Industrie- und Gewerbegebiet,
- Die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Der Aufstellungsbeschluss 13-2009-021 vom 03.11.2009 wird hiermit aufgehoben.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Leizen beschließt, den Auftrag für die Planungsleistungen zum Bebauungsplan in Höhe von 67.543,97 € an das Büro A&S GmbH Neubrandenburg, August-Milarch-Straße 1, 17033 Neubrandenburg und den Auftrag über die Umweltbelange zum Bebauungsplan in Höhe von 14.518,00 € an das Büro Kunhart Freiraumplanung, Gerichtsstraße 3, 17033 Neubrandenburg zu vergeben.
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Die Kostenteilung der Planungskosten mit dem privaten Flächeneigentümer wird in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
- Die ggf zusätzlich benötigten Planungskosten sind im Nachtragshaushalt einzustellen.
Sachverhalt
Aufgrund regelmäßiger Anfragen nach größeren zusammenhängenden Flächen sah die Gemeinde 2009 eine Notwendigkeit, einen weiteren Bereich in direktem Anschluss an das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet planerisch zu entwickeln. Das damalige Planungsinteresse durch Investoren hat sich nicht entsprechend verhärtet, sodass die Planung zunächst nicht weitergeführt wurde. Für die Planungsleistungen erfolgte eine Abschlussrechnung.
Die Planung des Bebauungsplanes soll nun aufgrund erneuter Interessensbekundungen wieder aufgenommen werden. Dazu wurden bereits neue Angebote eingeholt. Da der Aufstellungsbeschluss 13-2009-021 seinerzeit nicht gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht wurde und das Baugesetzbuch zudem seit dem Jahre 2009 eine mehrmalige Novellierung erfuhr, wird der ursprüngliche Beschluss aufgehoben und ein neuer Beschluss gefasst.
Die Planungskosten belaufen sich auf 82.061,97 € (Bauleitplanung 67.543,97 €, Umweltbelange 14.518,00 €). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 11,2 ha und enthält sowohl ein gemeindliches Flurstück als auch ein Flurstück eines privaten Eigentümers. Dieser hat sich zur anteiligen Kostenübernahme bereiterklärt.
Im Doppelhaushalt 2022/23 der Gemeinde sind unter 51101.5625000 finanzielle Mittel für die Bauleitplanung eingestellt. Zusätzlich benötigte Mittel sind ggf bei der Planung eines Nachtragshaushaltes 2023 zu berücksichtigen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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16,1 MB
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(wie Dokument)
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761,9 kB
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