Beschlussvorlage - 04-2022-006
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung des Planverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Neubau einer Ferienhaussiedlung in der Gemarkung Dambeck" der Gemeinde Bütow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Antragsteller:
- Albrecht, Moritz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bütow
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Entscheidung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau einer Ferienhaussiedlung in der Gemarkung Dambeck“ der Gemeinde Bütow wird eingestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Neubau einer Ferienhaussiedlung in der Gemarkung Dambeck“ der Gemeinde Bütow einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Bütow hatte mit Beschluss vom 14.03.1995 die Einleitung eines Vorhaben- und Erschließungsplanverfahrens zur Überplanung eines ca. 7 ha großen und südlich der Ortschaft Dambeck gelegenen Bereiches mit dem Ziel der Ausweisung von Bauflächen zur Errichtung einer Ferienhaussiedlung beschlossen. Der Geltungsbereich des Plans ist in der beiliegenden Übersichtskarte farblich hervorgehoben.
Bereits die ersten Stellungnahmen des Landkreises Müritz vom 21.03.1995 und des Amtes für Raumordnung und Landschaftsplanung vom 11.04.1995 äußerten ihre Bedenken bezüglich der für Erholungszwecke denkbar ungeeigneten Lage und der mangelhaften Beachtung der raumordnerischen Ziele und Grundsätze. Auch die Stellungnahme des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur in Lübz vom 30.03.1995 äußerte sich dahingehend.
Die Gemeinde Bütow beschloss daraufhin mit dem Beschluss vom 07.09.1995 die Änderung des Vorhaben- und Entwicklungsplans, worin eine Reduzierung von 61 auf 38 Ferienhäuser, ein Abstand von 50 m zur Waldkante und ein begrünter Lärmschutzwall von 4,5 m Höhe vorgesehen waren.
Die darauf folgenden Stellungnahmen des Landkreises Müritz vom 09.10.1995 und des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 07.11.1995 sahen in dem überarbeiteten Entwurf keine Verbesserungen bezüglich der in den letzten Stellungnahmen gegebenen Hinweise. Folglich blieben die zuvor geäußerten Bedecken bestehen. Es wurde eine Empfehlung zur Nutzung der innerörtlichen Strukturen zur Verwirklichung einer touristischen Entwicklung abgegeben. Auch die Stellungnahme des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15.06.1996 verwies auf die Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung vom 11.04.1995 und empfahl, aufgrund der vorangegangenen Stellungnahmen, die kritische Überprüfung der Planungsabsichten. Zusätzlich wurde um den Entwurf des Flächennutzungsplanes gebeten und der Hinweis zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben.
Aufgrund einer erneuten Anfrage zum Neubau der Feriensiedlung gab der Landkreis Müritz am 04.07.2002 nochmals eine Stellungnahme ab, in der auf den seit 1995 unveränderten Sachstand hingewiesen wurde. Der Gemeinde Bütow wurde nahegelegt, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, da bei derartiger Ausführung keine Aussicht auf Erfolg besteht.
Aus der vorliegenden Aktenlage geht hervor, dass am Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht weiter gearbeitet wurde. Die Ausfertigung und Bekanntmachung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist nicht erfolgt, so dass der Bearbeitungsstand heute immer noch als „im Verfahren“ zu sehen ist. Der Plan ist nicht zur Rechtskraft gebracht worden.
Bei der weiteren Bearbeitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind eine Vielzahl von Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen, die in der Zeit von 1998 bis heute eingetreten sind, die inzwischen konkretisierten Ziele und Grundsätze der Raumordnung (RREP MS) und die zahlreich ausgewiesenen Schutzgebiete zum Natur– und Landschaftsschutz zu berücksichtigen und in die Planung einzuarbeiten.
Eine Wiederaufnahme/Fortsetzung des Planverfahrens zum Vorhaben- und Erschließungsplans „Neubau einer Ferienhaussiedlung in der Gemarkung Dambeck“ ist aus gemeindlicher Sicht nicht vorgesehen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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360,5 kB
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