Beschlussvorlage - 05-2022-010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Fincken wird eingestellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzustellen, ortsüblich bekannt zu machen und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt, Sachgebiet Kreisplanung, darüber in Kenntnis zu setzen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Fincken hatte mit Beschluss vom 27.01.1993 die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Steuerung ihrer gemeindlichen Entwicklung beschlossen und das dafür erforderliche Planungsverfahren eingeleitet.

 

Der zuletzt erreichte Planungsstand des Flächennutzungsplanes (Entwurf November 1992) wurde durch die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 27.01.1993 bestätigt und mit Schreiben vom 29.01.1993 den Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Stellungnahme vorgelegt. Eine öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 08.02.1993 bis 12.03.1993 statt.

Zu diesem Planungsstand wurden mit Schreiben vom 27.01.1994 durch das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte eine landesplanerische Stellungnahme und den damaligen Landkreis Müritz mit Schreiben vom 07.05.1993 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Seitdem wurde am Flächennutzungsplan nicht weiter gearbeitet.

 

Das Planverfahren zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Fincken wird nunmehr eingestellt, da die Planungsziele des damals erreichten Bearbeitungsstandes (Entwurf November 1992) mit den entsprechenden Darstellungen von bestehenden und geplanten Bauflächen für die besiedelten Ortsteile nicht mehr den heutigen gemeindlichen Bedürfnissen bzw. Entwicklungs- und Zielvorstellungen der Gemeinde in Bezug auf eine geordnete Siedlungsentwicklung entsprechen. Weiterhin wurden in den letzten Jahren eine Vielzahl von Schutzgebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) neu ausgewiesen.

 

Da der Flächennutzungsplan noch keine Rechtswirksamkeit erlangt hat, ist ein besonderes Aufhebungsverfahren hierzu nicht notwendig. Der Beschluss, das Aufstellungsverfahren zum Flächennutzungsplan einzustellen wird ortsüblich bekannt gemacht. Im Rahmen der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass es sich nur um die Einstellung eines begonnenen jedoch nicht zum Abschluss gebrachten Planverfahrenes handelt.

 

Sofern später ein Erfordernis für die Erstellung eines Flächennutzungsplanes besteht, kann ein entsprechendes Aufstellungsverfahren jederzeit durch die Gemeinde eingeleitet und unter Beachtung der aktuellen Ziele der Raumordnung (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch) und der geltenden Gesetze durchgeführt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Nein

 

Ja

 

 

 

 

 

 

Im Haushalt vorgesehen?

 

 

Nein

 

Ja, Produktkonto ………………….

 

 

 

 

 

 

                          ……………….

Ertrag/Einzahlung in €           ……………………     

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

Aufwand/Auszahlung in €      ……………………

 

 

 

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

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