Beschlussvorlage - 25-2021-061-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Carolin Ladda
- Antragsteller:
- Ladda, Carolin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau- und Stadtentwicklung Röbel/Müritz
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Vorberatung
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27.04.2022
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Geplant
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Finanzausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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28.04.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss Röbel/Müritz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Röbel/Müritz
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Entscheidung
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31.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022.
Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 15.12.2020, tritt mit Inkrafttreten der neuen Friedhofssatzung vom 31.05.2022, sowie der dazugehörigen 1. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Röbel/Müritz für den kommunalen Friedhof vom 31.05.2022, am 01.09.2022, außer Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Abs. 5 Bestattungsgesetz M-V regelt der Träger des Friedhofes die Ordnung, Benutzung und Gestaltung des Friedhofes.
Für kommunale Friedhöfe kann auf Grund der Aufgabenwahrnehmung durch die Kommune im Rahmen des eigenen Wirkungskreises eine Friedhofssatzung erlassen werden.
Mit der Satzung ergeben sich folgende Änderungen für die Gestaltung der Bestattungskultur: Anlage neuer Grabfelder und daraus resultierend folgende neue Grabarten auf der Grundlage des Beschlusses zur „Festlegung zukünftiger Grabarten und Friedhofsgestaltung auf dem kommunalen Friedhof der Stadt Röbel/Müritz“ vom 14.12.2021:
-Urne in der Urnengemeinschaftsanlage Stele
-Urnenrasengrabstätte
-Urne in der Urnenbaumgrabstätte. Die anzulegenden Grabarten wurden mit Beschluss vom 14.12.2021 festgelegt.
In der Satzung wird ausdrücklich geregelt, wie die neuen Grabarten angelegt, gepflegt und gestaltet werden.
Des Weiteren wird die Ablage von individuellem Grabschmuck und floristischen Materialien an den jeweiligen Grabstätten geregelt.
Zukünftig soll die Gestaltung des Friedhofes weiter überarbeitet und erneuert werden. Zu diesem Zweck ist die Anlage der neuen Grabarten notwendig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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121,3 kB
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